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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 637/17   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 637/17 (https://dejure.org/2018,87888)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.04.2018 - L 2 R 637/17 (https://dejure.org/2018,87888)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. April 2018 - L 2 R 637/17 (https://dejure.org/2018,87888)
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  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93

    Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 637/17
    Ist bei objektiver Betrachtung von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen, dann ist sogar im Verhältnis zwischen Ehegatten (und erst recht im Verhältnis zwischen anderen Familienangehörigen) der gesetzlich angeordneten Versicherungspflicht Rechnung zu tragen (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 50/93 -, BSGE 74, 275).

    Weitere Abgrenzungskriterien sind, ob ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen worden ist, ob das gezahlte Entgelt der Lohnsteuerpflicht unterliegt, als Betriebsausgabe verbucht und dem Angehörigen zur freien Verfügung ausgezahlt wird, und schließlich, ob der Angehörige eine fremde Arbeitskraft ersetzt (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 50/93 -, BSGE 74, 275).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 637/17
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99 mwN).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 637/17
    Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Mitarbeit auf Grund einer familienhaften Zusammengehörigkeit ist nur unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu ziehen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 34/02 R -, Rn. 14, juris mwN).
  • BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 120/95

    Arbeitsförderung; Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 637/17
    Es gilt mithin nicht der Rechtssatz, dass eine untertarifliche oder eine erheblich untertarifliche Bezahlung des Ehegatten die Annahme eines beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausschließt (BSG, Urteil vom 12. September 1996 - 7 RAr 120/95 -, Rn. 20, juris mwN).
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